Schul- und Hausordnung

Die Erstfassung der Hausordnung wurde in Befolgung des SchUG und einer Verordnung des BMUKK erlassen und vom Schulforum am 7.10.2008 beschlossen und am 30.05.2022 vom Schulforum adaptiert, ergänzt und beschlossen.

Die gesetzliche Schulordnung regelt den allgemeinen Schulbetrieb in ganz Österreich.

Die gegenständliche Hausordnung bezieht sich auf unseren Schulstandort in der

Gemeinde Fehring.

Das Einverständnis mit den Inhalten wird durch die Unterschrift der Klassenelternvertreterinnen und des Lehrerkollegiums bestätigt. Der Bildungsregion Südoststeiermark liegt eine Gleichschrift vor.

Verstöße gegen die Hausordnung können disziplinäre Maßnahmen zur Folge haben.

Die im Folgenden verwendeten Termini Schüler bzw. Lehrer beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.

 

I. Vorbemerkungen

 

1. Die Lehrpersonen wünschen den Kindern und Eltern eine schöne, erlebnis- und erfolgreiche Zeit in unserer Volksschule.

2. Jedes Zusammenleben erfordert Rücksicht und Einhaltung bestimmter Regeln.

3. Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt.

4. Ein geordneter Schulbetrieb mit eingehaltenen Regeln fördert den Schulerfolg.


II. Das sagt der Gesetzgeber


Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen

und die Hausordnung einzuhalten.

Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen. 

 

III. Allgemeines


Die Schüler nehmen am Unterricht regelmäßig teil.


Bei Schulveranstaltungen werden zeitgerecht Ort, Beginn und Ende mitgeteilt. Die Schüler nehmen zuverlässig daran teil. Schulische Veranstaltungen im Rahmen des Schulunterrichts sind für Schüler verpflichtend.

Schulbezogene Veranstaltungen werden in den Klassenforen bzw. im Schulforum beschlossen und haben ebenso verbindlichen Charakter.

Bei Elternveranstaltungen im Schulbereich haften die Erziehungsberechtigten.


Die einzelnen Klassenregeln sind Bestandteil der Schulordnung. Daran halten sich alle!


Die Schüler folgen den Anordnungen der Lehrpersonen und der Schulwartinnen.


Wertgegenstände werden nicht in die Schule mitgenommen, da für den Verlust oder eine Beschädigung keine Haftung übernommen werden kann.


In die Schule mitgebrachte Mobiltelefone bleiben während des Schulvormittags abgedreht in der Schultasche.

 

Alle Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel der Schule werden schonend behandelt. Beschädigungen müssen dem Klassenlehrer sofort mitgeteilt werden.


IV. Sicherheit hat Vorrang!

 

Das Raufen ist im gesamten Schulbereich verboten, da es zu Unfällen führen kann.

Streit und Unstimmigkeiten werden niemals mit Gewalt gelöst, man spricht miteinander,

entschuldigt sich und verzeiht.

 

Drängen und Stoßen gefährden die Mitschüler und die Verursacher.

 

Die Schüler bewegen sich im Schulhaus langsam und leise: Laufen erhöht die Unfallgefahr!

 

Ohne Erlaubnis der Klassenlehrerin oder des Direktors darf das Schulhaus am Vormittag nicht verlassen werden.

 

Bei vorzeitigem Unterrichtsende wegen eines Stundenentfalls kann ein Kind nur mit nachweislicher Kenntnisnahme der Eltern (Unterschrift, tel. Absprache) entlassen werden. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Schüler in einer Klasse unter Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende aufhalten.


Fenster im Schulgebäude dürfen von Schülern nur mit Erlaubnis der Lehrerin oder des Direktors geöffnet werden.

 

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden.


Die Schule wird an Schultagen um 7.00 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich die Kinder im Garderobenbereich und in der Eingangshalle aufhalten. Sie müssen sich dann aber den Anweisungen von der Schulwartin, Frau Sylvia Wippel, fügen, die bis zur gesetzlich geregelten Aufsichtspflicht des Lehrpersonals als Aufsichtsorgan tätig ist. Bei wiederholtem Nichteinhalten dieser Vereinbarung dürfen die betroffenen Schüler das Schulgebäude erst ab 7 Uhr 45 betreten.

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet nach Unterrichtsende, wenn die Schüler das Gebäude verlassen haben.

 

Nach dem Unterricht ist das Schulgelände von den Schülern umgehend zu verlassen.

Kinder, die mit dem Schulbus abgeholt werden, warten vor der Schule bzw. am Schulspielplatz. Für die Verwendung von Spielgeräten wird in dieser Zeit keine Haftung übernommen.

Es ist den Schülern auch gestattet, an den Tischen in der Eingangshalle zu warten. Die Schuhe müssen beim Eingang ausgezogen werden.


Besondere Ereignisse in der Schule wie Brand, Rauchentwicklung, Unfälle und dergleichen müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden.

 

Hilfs- und Rettungsmaßnahmen in Notfallsituationen (z.B. Verhalten im Brandfall) werden mit den Kindern vor Ort eingeübt.

 

Die Durchfahrt (Allgemeines Fahrverbot) und das Parken vor dem Schulhaus (Ausnahme: gelegentliche Ladetätigkeit) ist in der Zeit von 7 Uhr bis 14 Uhr nur den Schulbussen gestattet. Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift wird zur Anzeige gebracht.

Personen, die mit Privatfahrzeugen Kinder von der Schule abholen, werden ersucht, hinter dem Schulhaus (Bereich Turnhalle) oder am Parkplatz (bei der Steinmauer) zu parken.

 

V. Damit sich alle wohl fühlen

Miteinander reden heißt: Die Kinder kommen ohne Streit und Schimpfwörter aus.


Die Schüler helfen zusammen und nehmen Rücksicht auf andere nach dem Motto: „Verhalte dich den anderen gegenüber so, wie du es für dich selbst gerne hättest!“

 

Vor dem Verlassen des Klassenraumes und beim Anstellen in der Aula bzw. in der Eingangshalle stellen sich die Schüler ruhig in einer Zweierreihe an. Lärm auf den Gängen und in den Hallen stört andere Kinder beim Lernen!

 

Es wird versucht, Konflikte ohne Drohungen oder Gewalt zu lösen: WORTE statt WAFFEN, REDEN statt RAUFEN! Wenn ein Kind das alleine nicht schafft, helfen Mitschüler und/oder die Lehrerperson, eine Lösung zu finden, die für beide Konfliktpartner akzeptabel ist ( win win - Strategie)

 

VI. Gutes Benehmen ist uns wichtig!

 

Grüßen ist bei uns IN!

 

BITTE und DANKE sind hilfreiche Zauberwörter!

 

Wir begegnen allen Menschen im Schulhaus mit Respekt, Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.

 

Das morgendliche Gebet und das Gebet am Ende des Unterrichtstages ist Bestandteil unserer Schulkultur.

 

VII. Ordnung halten spart Zeit und Ärger!

 

Nach dem Unterrichtsbeginn und am Ende der Jausenpause verlassen die Schüler die Klasse nicht mehr. Nachdem wir eine Schule ohne Glocke haben, beendet die jeweils anwesende Lehrperson die Pause und die Kinder gehen ruhig auf ihren Platz.


Mit Dingen, die einem nicht gehören, geht man besonders sorgfältig um. Dies betrifft auch im Besonderen den im Garderobenbereich befindlichen Tischtennistisch und den in der Eingangshalle befindlichen Tischfußballtisch.

 

In allen Räumen und im Schulhof ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Für das äußere Bild einer Schule ist die Sauberkeit unerlässlich. Daher werden die Schüler von der Direktion und den Lehrern auch dazu veranlasst, die herumliegenden Abfälle und Gegenstände im Schulgebäude und Schulareal einzusammeln und entsprechend zu entsorgen.


Die Schüler halten ihre Schulsachen, ihre Schultasche, ihr Bankfach, ihr Eigentumsfach und ihren Arbeitsplatz in Ordnung. Auch in der Garderobe hat alles seinen Platz (Hausschuhe, Straßenschuhe, Turnsackerl, Gewand).


Die Kinder kommen rechtzeitig in die Schule, geben sofort ihre Hausübung ab und bereiten sich auf den Unterricht vor.

 

Die Kurzpausen werden dazu verwendet, um aufs WC zu gehen. Das WC ist sauber zu halten und ist nicht als Aufenthaltsraum oder Spielzimmer gedacht. Vor dem Verlassen waschen sich die Schüler ihre Hände.


In unserem Schulhaus werden Hausschuhe und im Turnsaal Turnschuhe mit hellen Sohlen getragen.


Vor dem Verlassen der Klasse (Unterrichtsende) werden die Sessel auf den Tisch gestellt.

 

VIII. Auch die Eltern gehören dazu!

 

Elternsprechtage und Klassenforen dienen dem persönlichen Gespräch und dem Austausch von Informationen aus erster Hand und sollten unbedingt genützt werden. Nach telefonischer Vereinbarung stehen die Lehrpersonen auch zu persönlichen Aussprachen in der Schule zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten sollte zuerst umgehend mit dem Klassenlehrer Kontakt aufgenommen werden (Beschwerdemanagement!).

 

Im Krankheitsfall melden die Eltern den Grund des Fernbleibens spätestens am zweiten Tag persönlich, schriftlich oder telefonisch der Lehrerin oder dem Herrn Direktor. Eine ansteckende Krankheit ist unverzüglich in der Direktion zu melden.

Kinder sollen erst wieder in die Schule geschickt werden, wenn sie wirklich gesund sind.


Bei Vorkommen von Läusen oder deren Nissen muss die Schule umgehend benachrichtigt werden. Davon befallene Kinder müssen zu Hause bleiben und sofort behandelt werden. Ein Schulbesuch ist erst nach hausärztlicher Genehmigung sinnvoll.

 

Die Eltern helfen den Kindern, ihre Schulsachen in Ordnung und vollständig (Klebstoff, Hefte, Stifte, Turnsachen, …) zu halten.

 

Die Eltern helfen mit, dass die Kinder zur richtigen Zeit von zu Hause weggehen – nicht zu früh, aber auch nicht zu spät.

 

Die Eltern melden für die Schule bedeutsame Änderungen (z.B. Notfalltelefonnummer; wichtige familiäre Situationen) sofort.

 

Wenn ein Schüler etwas kaputt macht, müssen die angerichteten Schäden wieder gut gemacht werden. Bei einer vorsätzlich mutwilligen Beschädigung müssen die Eltern gegebenenfalls die Kosten der Instandsetzung übernehmen.

 

Die Erziehung der Kinder ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.

 

Grundsätzlich sollen nur Schüler und Lehrer im Schulhaus sein. Darum verabschieden sich die Kinder von den Eltern vor dem Schultor bzw. in der Garderobe und werden von dort auch wieder abgeholt.

 

Das Gewicht einer Schultasche soll aus gesundheitlichen Gründen 10% des eigenen Körpergewichtes nicht übersteigen. Nicht Gebrauchtes wird zu Hause oder in der Schule aufbewahrt.

 

Eine gesunde Schuljause und viel Flüssigkeit unterstützen die Konzentration und tragen zu nachhaltigem Wohlbefinden bei.

 

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mitturnen dürfen, so vermerken die Eltern dies nachweislich im Mitteilungsheft. Fällt Turnen auf die Randstunden, so kann das Kind mit einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten entlassen bzw. abgeholt werden.

 

Liegt für ein geplantes außerordentliches Schulversäumnis ein besonders wichtiger Grund vor, entscheidet darüber bis zu einem Tag der Klassenlehrer, bis zu einer Woche der Schulleiter und ab einer Woche der Schulqualitätsmanager. Das Nachholen des

Unterrichtsstoffes muss gewährleistet sein.

 

IX. Wir halten uns an Verträge!

 

Die Schüler bemühen sich, die Hausordnung einzuhalten. Falls dies nicht gelingt, …

… entschuldigen sich die Kinder in angemessener Form.

… machen sie einen angerichteten Schaden oder Verunreinigungen wieder gut. Schaffen sie es nicht, helfen die Eltern dabei.

… können die Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden.

 

Hatzendorf, am 30.06 2022 – Mag. Ivo Hanifl, BEd.

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